Nicht Bandfähiges Gut
Die Pakete sind so individuell wie dessen Versender
Natürlich hat man nicht immer nur so genannte Standart-Pakete, es fallen hin und wieder immer Sendungen an, welche nicht auf den Förderbändern abgefertigt werden können. Bei diesen sogenannten NB-Gütern, sind wir durch den erheblichen Mehraufwand in der Lieferkette, gezwungen einen NB-Zuschlag zu erheben.
Welche Sendungen als NB-Gut gehandhabt werden, sehen Sie hier:
- Reifen
- Rollen
- Säcke
- Holzkisten
- Plastikeimer u. Kanister
- Gebündelte Pakete (z.B. mit Klebeband oder Strapexbänder etc.)
- Stoffballen
- Pakete mit einer Länge von mehr als 1,20 Meter
- Kartons mit einer Höhe von weniger als 3 cm
- Verpackungen mit herausragenden Teilen
- Nicht scanbare oder leserliche Label
- Pakete dessen Label nicht auf der breitesten Seite angebracht sind